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FWG-Kreistagsfraktion Ahrweiler

FWG widerspricht Darstellung der CDU

FWG Kreis Ahrweiler äußert sich zum Pressebericht „Provisorischer Hochwasserschutz beschlossen“

Die Überschrift aus dem Pressebericht der CDU stimmt keineswegs. Es handelt sich nicht um einen „provisorischen Hochwasserschutz“ sondern um notwendige Maßnahmen zur Gewässerwiederherstellung. Es sind zudem nicht nur 11 Projekte sondern weitere Notfallmaßnahmen erforderlich, die von der FWG-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreis- und Umweltausschusses (KuA) am 07.04.2025 zur Ergänzung der Maßnahmenliste der Kreisverwaltung vorgetragen wurden.

Die FWG-Fraktion gab unter anderem den Hinweis, dass keine Notmaßnahmen im Bereich Adenau vorgesehen sind. Beispielsweise sind in Antweiler deutliche Ablagerungen im Umfeld der Brücke der K 15 erkennbar. Auch in Dümpelfeld, Insul, Schuld, Fuchshofen und Müsch sind aufgrund massiver Ablagerungen seit der Flut im Sommer 2021  in der Ahr weitere Maßnahmen zur Beräumung erforderlich. In Walporzheim ist der Bereich deutlich größer. Dort gibt es über den Sportplatz hinaus massive Ablagerungen von Bauschutt und Schotter bis zum Walporzheimer Wehr. Bereits bei geringen Flussanstiegen staut sich unterhalb des Sportplatzes weiteres Material und nachfolgend das Wasser erheblich.

Auch in Bad Bodendorf hatten Anwohner in der Josef-Hardt-Allee mit eindringendem Grundwasser zu kämpfen. Nachdem die Hochwasserwelle bereits abgeflossen war, mussten hier noch zwei Tage lang Pumpen in den Kellern oder Untergeschossen eingesetzt werden. Laut mehrerer Anwohner war das vor der Flut 2021 nicht der Fall. Verursacht wird dieser höhere Grundwasserpegel offensichtlich durch ein seitdem deutlich höheres Niveau der Ahr in dem betreffenden Abschnitt.

Die FWG Kreis Ahrweiler fordert, dass diese Maßnahmen nunmehr zeitnah ausgeführt werden. Wie hier in Antweiler sind deutlich mehr Sofortmaßnahmen zum Schutz der Bewohner vor erneuten Hochwasserereignissen notwendig