Landrat Pföhler hat die Menschen im Stich gelassen
Vorläufiges Ermittlungsergebnis im Disziplinarverfahren gegen Landrat a.D. Dr. Jürgen Pföhler
Kurz vor dem vierten Jahrestag der Flut-Katastrophe an der Ahr gibt es ein vorläufiges Ermittlungsergebnis im Disziplinarverfahren gegen den Ex-Landrat Jürgen Pföhler mit Folgen für den CDU-Politiker.
Der ehemalige Landrat Jürgen Pföhler (CDU) hat während der tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr „gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen“. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt der Ermittlungsbericht im Disziplinarverfahren gegen den CDU-Politiker, wie das Innenministerium in Mainz mitteilte.
„Die Unterlassungen und Verhaltensweisen vor, während und nach der Naturkatastrophe im Ahrtal werden hiernach als Verstoß gegen das Rechtmäßigkeitserfordernis, gegen die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht sowie die im Beamtenstatusgesetz normierte Einsatzpflicht gewertet“, heißt es. Der ehemalige Landrat werde zu diesem vorläufigen Ermittlungsergebnis derzeit angehört.
Vier Jahre nach der Flut im Ahrtal mit vielen Toten, Verletzten und den unermesslichen Schäden ist auch das Innenministerium von Rheinland-Pfalz soweit. Könnte sein, so das Ministerium nach reiflicher Prüfung, dass der damalige Landrat Jürgen Pföhler gegen seine beamtenrechtlichen Pflichten verstoßen habe. Eine bemerkenswerte Erkenntnis, die wieder mal zeigt, wie viel Verantwortungsscheu in den Behörden seit der Flut vor vier Jahren besteht. Immerhin scheint das Ministerium bereit, die Erkenntnis ihrer Untersuchungen durchzufechten.
Denn mehr bedeutet diese Mitteilung nicht: Man strebt eine Bestrafung auf dem disziplinarischen Weg an. Der ehemalige Landrat Pföhler muss mit dem Verlust seiner Ruhestandsbezüge rechnen. Das Ergebnis ist jedoch völlig offen, denn es wird gewiss vor Gericht gestritten werden schreibt der General-Anzeiger
Pföhler hat die Menschen, die ihm und seiner Behörde vertrauten, im Stich gelassen
Pföhler hat in der Flutnacht die Menschen, die ihm und seiner Behörde vertrauten, einfach im Stich gelassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er an der Katastrophe etwas hätte ändern können. Der Kapitän ging als erster von Bord, als das Schiff zu sinken begann. Das Innenministerium geht jetzt einen Schritt in die richtige Richtung. Ob es zu einer Bestrafung kommt, ist offen.
Quelle: PM https://mdi.rlp.de/ u. GA-Bonn