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FWG-Kreistagsfraktion Ahrweiler

FWG Kreistagsfraktion

FWK Kreistagsfraktion informierte sich beim BKI

Novellierung des Landesgesetzes ist Grundlage für Alarm- und Einsatzplan

Den aktuell gestellten Antrag einiger Kreistagsfraktionen zur Vorlage von Alarm- und Einsatzplänen (AEP) für den Kreis Ahrweiler nahm die FWG-Kreistagsfraktion zum Anlass, sich aus berufenem Munde über die aktuelle Situation zu informieren.

Dazu hatte der FWG-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Münch den Brand- und Katastrophen-Inspekteur (BKI) Frank Linnarz zu einer Fraktionssitzung eingeladen. Linnarz berichtete, dass aufgrund der vom Land in den vergangenen Jahren erarbeiteten Novellierung des Landesgesetzes aus dem Jahr 1981, in der zuletzt gültigen Fassung von Januar 2021, die Empfehlung bestand, die laufenden Planung anzuhalten.

Umsetzung anhand Handlungshilfen

„Das vom Landtag nunmehr am 17. 06.2025 beschlossene Landesgesetz beinhaltet eine Vielzahl von Parameter, die unmittelbar Einfluss auf die Gefahrenschutzplanung haben“, so Frank Linnarz. Insbesondere betreffe dies auch die Alarm- und Einsatzplanung der kommunalen Aufgabenträger. Diese gelte es jetzt anhand der Handlungshilfen zu dem Landesgesetz umzusetzen. „Es hilft wenig, wenn jede Kommune beispielsweise selbst Kommunikationsstrukturen festlegt, diese jedoch nicht korrespondieren mit dem übergeordneten System“. Auf Grundlage des neuen LBKG könne jetzt auch das beauftragte Gutachten für den Kreis Ahrweiler zeitnah erstellt und im Anschluss Alarm- und Einsatzpläne für die Stufen 1 bis 3 auf kommunaler Ebene umgesetzt werden.

Der jüngst landesweit durchgeführte Übungstag habe gezeigt, dass die Kommunikation zu den örtlichen und landesweiten Stellen funktioniert, so das Resümee von Frank Linnarz. Zudem stelle auch die Interimslösung zur Unterbringung der TEL (Technische Einsatz-Leitung) in der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) eine erhebliche Verbesserung die Wirksamkeit und Funktion des kreisweiten Katastrophenschutzes dar. Auch das Hochwasserereignis Anfang Januar habe gezeigt, dass das Zusammenspiel von TEL, den Feuerwehren und weiteren Hilfsorganisationen gut funktioniert. „Alarm- und Einsätze müssen jedoch fortlaufend nachgepflegt werden, entsprechend aktuellen Entwicklungen wie beispielsweise der Gewässerwiederherstellung“ so die Feststellung der BKI nach einer konstruktiven Diskussion mit der FWG-Fraktion.

„Anhand dieser fundierten Informationen verwundert der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP doch sehr“, so das Fazit der FWG-Kreistagsfraktion, die sich herzlich bei BKI Frank Linnarz für die Zeit und umfassenden Informationen bedankt.