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FWG-Kreistagsfraktion Ahrweiler

FWG Kreistagsfraktion

Stellungnahme der FWG-Fraktion zum Baubeschluss einer Biovergärungsanlage

Kreistagssitzung am 02.10.2026 „Bau einer Biovergärungsanlage am AWZ Niederzissen – Zustimmung zum Baubeschluss“

Der AWB-Verwaltungsrat hatte am 21.09.2026 den Bau einer Biovergärungsanlage am AWZ Niederzissen beschlossen.

Heute soll der Kreistag die nach der Anstaltssatzung notwendige finale Zustimmung beschließen. Die Entscheidung über den Bau einer kreiseigenen Biovergärungsanlage mit einem Investitionsvolumen von rd. 47 Mio. € gehört zu den weitreichendsten finanziellen Entscheidungen für unseren Landkreis in den letzten Jahren, wenn man die flutbedingten Projekte seit 2021 außer Betracht lässt.

Und es gibt viele gute und nachvollziehbare Gründe für eine solche Entscheidung. Den Mitgliedern des Kreistages wurden am 27.08.2026 durch das beauftragte Büro im Rahmen einer Präsentation Details und Beschreibungen der Anlage vorgestellt und erläutert. Die Mitglieder unserer Fraktion waren – wie wahrscheinlich viele andere Kreistagsmitglieder auch – von dem Projekt sehr begeistert. Der Kreis Ahrweiler würde mit der Anlage die Bioabfallentsorgung und Verwertung auf eigene Füße stellen und autark werden. Weit ab von Risiken zukünftiger Ausschreibungsergebnisse für Dienstleistungen wie Transport und externer Verwertung. Gleichzeitig würde der Kreis mit dieser Anlage einen wesentlichen Beitrag zum Thema „Erneuerbare Energien“ beisteuern – Stichwort „Klimaschutz“. Vereinbarungen mit benachbarten oder etwas weiter entfernt gelegenen Landkreisen wie beispielsweise der Landkreis Altenkirchen sollen künftig ihre Bioabfälle auf der fertiggestellten Anlage in Niederzissen behandeln und verwerten lassen, so dass die für den Kreis Ahrweiler alleine überdimensioniert große Anlage auch ausgelastet werden kann. Dies alles sind positive Aspekte, die sicherlich auch den Verwaltungsrat bewogen haben, die Entscheidung für den Bau der Anlage zu treffen.

Investitionen von 47 Mio. € zu optimistisch

Es gibt aber auch eine andere Seite der Medaille. Die Kosten der Anlage wurden von der beauftragten pbo-Ingenieurgesellschaft mit sage und schreibe 47 Mio. € (46.926.000 €) veranschlagt. In die Kalkulation eingeflossen ist eine vom Land in Aussicht gestellte – allerdings noch nicht bewilligte – Zuwendung in Höhe von 4 Mio. €, so dass vom AWB immer noch rund 43 Mio. € zu finanzieren sind. Bei der Gelegenheit ist darauf hinzuweisen, dass die Kostenkalkulation von pbo das Datum „02.07.2024“ enthält – also inzwischen mehr als zwei Jahre alt ist. Das ist nicht mehr aktuell und insofern bemerkenswert, weil wir wissen, dass sämtliche Baupreise und sonstige Kosten in diesen zwei Jahren um einen nicht unwesentlichen Prozentsatz gestiegen sind. Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme wird die Kalkulation mehr als drei Jahre alt sein. Nur bei einer wohlwollenden Einschätzung kann man – wie von der Verwaltung in der Vorlage auf Seite 4 ausgeführt – eine Investitionskostensteigerung in diesem Zeitraum von maximal 10% annehmen. Das ist nach unserer Einschätzung viel zu optimistisch. Und bei einem Kostenvolumen von 47 Mio. € macht jeder Prozentpunkt in der Inflation eine Kostensteigerung von fast einer halben Million € aus.

Im Übrigen lässt sich eine Belastbarkeit der in der Vorlage genannten Zahlen zu den variablen Kosten bei der Bioabfallverwertung von uns letztlich nicht final prüfen. Wir sind daher – wie das in solchen Fällen immer der Fall ist – auf die Bewertung Dritter angewiesen. Dass diese positiv ausgefallen ist, dürfte uns alle mit Blick auf solche Bewertungen bei anderen Großprojekten – nicht nur in der Kommunalpolitik – kaum überraschen.

Perspektivische Entwicklung der Müllgebühren berücksichtigen

Die Entscheidung für oder gegen den Bau einer eigenen Anlage muss neben den bereits erwähnten klimapolitischen Effekten natürlich in besonderem Maße unter dem Gesichtspunkt der perspektivischen Entwicklung der Müllgebühren getroffen werden. Es geht also um die Frage, ob das Projekt für den Landkreis und insbesondere die Gebührenzahler langfristig tatsächlich die wirtschaftlichste und sicherste Lösung darstellt.

Mit dem Bau einer eigenen Vergärungsanlage würde der Landkreis erhebliche finanzielle und unternehmerische Risiken selbst übernehmen. Die Investitionssumme von 47 Mio. € bildet dabei nur einen Teil der Gesamtbelastung ab. Hinzu kommen Finanzierungskosten, Abschreibungen, Personal-, Energie-, Wartungs- und Reparaturkosten sowie mögliche technische Nachrüstungen. Fest steht übrigens, dass alleine die Zinsen für das benötigte Fremdkapital mit jährlich rund 1 Mio. € kalkuliert wurden. Unsicherheiten bestehen zudem auch bei der langfristigen Auslastung und den Erlösen aus der Verwertung. Auch wenn der Landkreis Altenkirchen sich für die Zeit von 2029 bis 2042 – also für die Dauer von 13 Jahren – an den Kreis Ahrweiler binden wird.

Damit stellt sich für uns die zentrale Frage:

Ist es vertretbar, den Landkreis über Jahrzehnte an eine Investition dieser Größenordnung zu binden?

Die Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft können sich erheblich verändern. Das haben wir in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach erlebt, Stichwort „geplante kreiseigene Mülldeponie“, die sich später als entbehrlich darstellte und nach einer 13-jährigen Planungszeit nicht gebaut wurde. Abfallmengen, gesetzliche Vorgaben, technische Entwicklungen, Energiepreise und Verwertungskosten sind langfristig nur begrenzt vorhersehbar. Bei einer kreiseigenen Anlage wird dieses Risiko letztlich vom Landkreis und damit über die Abfallgebühren von den Bürgerinnen und Bürgern getragen.

Trotz der Ausführungen und positiven Beschreibungen der Verwaltung sehen wir bei der geplanten Eigenlösung erhebliche und zu hohe wirtschaftliche Risiken, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Abfallgebühren. Daher werden wir als FWG-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten.